ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2B
1. Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen (nachfolgend „LEISTUNGEN“) der Deuter Sport GmbH (nachfolgend „Deuter“) einschließlich aller zukünftigen LEISTUNGEN erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) und ausschließlich im B2B Geschäftsverkehr mit den Kunden von Deuter (nachfolgend „KUNDEN“). Bereits existierende und zukünftig geschlossene individualvertragliche Absprachen mit KUNDEN gehen diesen AGB vor, soweit sie unterschiedliche Regelungen und Absprachen im Vergleich zu diesen AGB enthalten.
1.2 Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Deuter abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Ausführung von LEISTUNGEN seitens Deuter in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung seitens Deuter.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Deuter sind - soweit nicht ausdrücklich abweichend seitens Deuter schriftlich bezeichnet - stets freibleibend und unverbindlich. Der jeweilige Vertrag zwischen Deuter und dem KUNDEN kommt erst mit erteilter schriftlicher Bestätigung seitens Deuter rechtsverbindlich zustande. Dies gilt auch für Abreden und Nebenabreden.
2.2 Zu Angeboten gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-oder Größenangaben, Muster, etc. sind branchenübliche Näherungswerte. Abweichungen der gelieferten Markenartikel von der Bestellung bleiben im Hinblick auf Material und Ausführung im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich abweichend mit dem KUNDEN vereinbart, gelten sämtliche Preise von Deuter entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Preisliste von Deuter zzgl. Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen von Deuter sind innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung mit 3% Skonto, innerhalb nach 30 Tagen netto Rechnungsbetrag fällig und spesenfrei zahlbar, soweit keine abweichenden schriftlichen Absprachen zwischen dem KUNDEN und Deuter getroffen wurden. Deuter behält sich insbesondere bei Erstkunden und bei bestehendem Zahlungsverzug eines KUNDEN unabhängig von sonstigen etwaig bestehenden Rechten vor, die weitere Belieferung des KUNDEN von Lieferung gegen Vorkasse abhängig zu machen, bzw. sonstige aus Sicht von Deuter geeignete Sicherheiten zu fordern.
3.3 Bei Überschreitung der Fälligkeit bzw. schriftlich zwischen Deuter und dem KUNDEN vereinbarter Zahlungsziele ist Deuter unabhängig von sonstigen bestehenden Rechten, berechtigt, bis zur vollständigen Leistung der Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Stundung.
3.4 Eine Preisanpassung seitens Deuter bleibt vorbehalten, soweit Deuter dem KUNDEN noch keine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.
3.5 Der KUNDE ist zu einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur dann berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des KUNDEN.
4. Lieferung
4.1 Sämtliche Lieferfristen werden seitens Deuter annähernd, jedoch unverbindlich angegeben, es sei denn, dass Deuter im Einzelfall mit dem KUNDEN ausdrücklich schriftlich einen Liefer-Fixtermin vereinbart.
4.2 Falls nicht ausdrücklich abweichend schriftlich mit dem KUNDEN vereinbart, erfolgen Lieferungen seitens Deuter grundsätzlich frei Haus. Bei Lieferungen im Auftragswert von unter 200 EURO stellt Deuter dem KUNDEN eine zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Kostenpauschale in Rechnung.
4.3 Deuter ist zu Teillieferungen berechtigt und diese jeweils eigenständig dem KUNDEN gegenüber zu fakturieren.
4.4 Sofern Deuter verbindliche Liefer- oder Leistungstermine aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder aus anderen von Deuter nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten kann, wird Deuter den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefer- oder Leistungstermin mitteilen.
Lieferungen und Leistungen, die infolge höherer Gewalt und behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, insbesondere infolge höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutre- ten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Aus- schluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt ein Lieferungs- oder Leistungs- verzug vor, ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 4- wöchigen, jedoch produktionsgerechten Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rück- tritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungs- oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird.
4.5 Bei Annahmeverzug des KUNDEN, dem Unterlassen einer Mitwirkungshandlung oder einer Lieferverzögerung aus anderen seitens des KUNDEN zu vertretenden Gründen ist Deuter unabhängig von sonstigen ihr zustehenden Rechten berechtigt, den Ersatz des hieraus Deuter entstehenden Schadens einschließlich sämtlicher damit in Verbindung stehender Mehraufwendungen zu verlangen. Ferner geht in diesem Fall die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der entsprechenden Waren auf den KUNDEN über.
5. Gewährleistung und Retouren, Verjährung
5.1 Die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn sie den für die Kunden bestimmten Produktbeschreibungen entspricht. Dies gilt auch bei geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, Farbe, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware wesentlich beeinträchtigen.
5.2 Gewährleistungsansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser den betreffenden Mangel rechtzeitig schriftlich gegenüber Deuter gerügt hat und seinen ihm gesetzlich unterliegenden Untersuchungspflichten nachgekommen ist. Bei offensichtlichen Mängeln hat diese Untersuchung unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der betreffenden Ware zu erfolgen, bei durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbaren Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der betreffenden Ware, in sonstigen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des konkreten Mangels. Dies gilt auch entsprechend im Fall von Minderlieferungen.
5.3 Der KUNDE wird die von ihm als mangelhaft bezeichnete Ware umgehend auf Anforderung von Deuter hin gemeinsam mit einer Kopie des betreffenden Lieferscheins zur Prüfung des gerügten Mangels zur Verfügung stellen. Sofern tatsächlich ein Mangel an der betreffenden Ware vorliegt, ist Deuter nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung mit einer Tragung von Aufwendungen bis maximal der Höhe des jeweiligen Kaufpreises oder zur Ersatzlieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird sie unmöglich oder erfolgt sie nicht innerhalb einer seitens des KUNDEN gesetzten angemessenen Frist, ist dieser bei Vorliegen und im Umfang der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder alternativ zu einer Minderung des Kaufpreises, bzw. zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Einbeziehung der in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen berechtigt. Bei teilbaren LEISTUNGEN beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den konkret mangelhaften Teil.
5.4 Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Deuter seinen Kunden gegenüber die Mängel an ihm von Deuter gelieferten Produkten zu bestätigen, oder sonstige Anerkenntnisse oder Zusagen der Mängelgewährleistung zu machen. Deuter haftet generell nicht für Gewährleistungen und sonstige Garantiezusagen, die der KUNDE seinen Kunden gegenüber gibt und die über den in diesen AGB geregelten Umfang hinausgehen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen, eine korrespondierende weitergehende Gewährleistungshaftung von Deuter gegenüber Endverbrauchern aufgrund anwendbarer zwingender gesetzlicher Vorschriften gegeben ist.
5.5 Die Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang, bzw. ab Abnahme. Jegliche Modifikation oder Reparatur an den von Deuter gelieferten Waren ohne ihre ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung lässt die Gewährleistung von Deuter erlöschen. Gleiches gilt bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder anderen Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waren. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen lässt bestehende Zahlungsansprüche von Deuter unberührt. Im Fall des Zahlungsverzugs des KUNDEN ruhen die Gewährleistungsverpflichtungen von Deuter bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht.
5.6 . Die Rücksendung nicht mangelhafter Ware unter Angabe der Deuter-Kundennummer und der Deuter-Rechnungsnummer ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Deuter zulässig. Voraussetzung für eine Gutschrift aufgrund von Rücksendungen nicht mangelhafter Ware ist, dass die Ware in einem vollumfänglich verkaufsfähigen Zustand bei Deuter eingeht. Deuter behält sich vor, den Gutschriftbetrag angemessen zu kürzen.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Deuter (unter Einbeziehung der Haftung für ihre Mitarbeiter, gesetzlichen oder vertraglich ernannten Vertreter und für ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen) bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen zwingendenden Vorschriften.
6.2 Auf Schadensersatz haftet Deuter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Deuter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Deuter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und der Höhe nach auf den Rechnungsendbetrag (netto) der jeweiligen Warenlieferung begrenzt, die den Schadensersatzanspruch des Kunden ausgelöst hat, bzw. damit in Verbindung steht. begrenzt.
6.3 Die sich aus der vorstehenden Ziffer 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Deuter einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Eine über diese AGB etwaig weitergehende Haftung seitens Deuter aufgrund anwendbarer gesetzlich zwingender Vorschriften etwa im Rahmen des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) seitens des betreffenden Kunden das Eigentum von Deuter (nachfolgend „VORBEHALTSWAREN“). Bei laufender Rechnung gelten die Sicherungen von Deuter als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.
7.2 Der KUNDE ist zu einer pfleglichen Behandlung und gesonderten Aufbewahrung der gelieferten VORBEHALTSWAREN verpflichtet und wird diese auf eigene Kosten gegen betriebsübliche Risiken versichern. Der KUNDE ist berechtigt, die VORBEHALTSWAREN im ordentlichen Geschäfts-gang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch sämtliche Forderungen, die aus dieser Weiterveräußerung resultieren in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrages einschl. MWSt. bereits jetzt sicherungshalber an Deuter ab, die die Abtretung annimmt.
7.3 Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der KUNDE auch nach dieser Abtretung neben Deuter berechtigt. Deuter wird die Forderung nicht einziehen, solange der KUNDE nicht im Zahlungsverzug ist, sowie insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungseinstellung gegeben ist. In diesen Fällen wird der KUNDE umgehend Deuter die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Drittschuldner einschließlich aller sonstigen zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben nennen sowie Unterlagen aushändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilen.
Der KUNDE gestattet Deuter und/oder von Deuter schriftlich bevollmächtigten Dritten bereits jetzt auch bei ihm oder Dritten lagernde und seitens des KUNDEN noch nicht bezahlte VORBEHALTSWAREN abzuholen. Er wird Deuter und/oder deren Bevollmächtigten hierzu den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten ermöglichen. Eine Rücknahme der VORBEHALTSWAREN ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn Deuter diesen Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Deuter ist nicht verpflichtet hinsichtlich der Rücknahme eine Frist zu setzen. Deuter ist berechtigt, die VORBEHALTSWAREN nach ihrer Wahl im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Kaufpreis zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der KUNDE auf bestehende Rechte von Deuter hinweisen und diese umgehend schriftlich benachrichtigen, damit Deuter ihre Rechte entsprechend wahrnehmen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Deuter die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten haftet hierfür der KUNDE.
8. Speicherung von Daten, Vertraulichkeit
8.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung an gem. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, insbesondere an andere Firmen der Gruppe Schwan-STABILO weitergegeben. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der KUNDE stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kundenbezogener Daten im genannten Umfang zu.
8.2 Soweit Deuter dem KUNDEN elektronischen Intranetzugang gewährt, verpflichtet sich der KUNDE die in der laufenden Geschäftsbeziehung anfallenden Daten und das Passwort nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sowie diese Daten vor jedem Zugriff und Missbrauch Dritter entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zu schützen und zu speichern. Jegliche Speicherung dieser Daten in Cloud-Speichern Dritter bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens Deuter.
8.3 Sämtliche dem KUNDEN seitens Deuter überlassene Materialien und Informationen sind - soweit diese nicht öffentlich zugänglich, allgemein bekannt oder offensichtlich zur Weitergabe bestimmt sind - seitens des KUNDEN vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Deuter weder vervielfältigt, veröffentlicht, noch in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind diese Unterlagen und Informationen nach Wahl von Deuter an diese zurückzugeben und/oder zu vernichten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
9-1 Erfüllungsort für alle LEISTUNGEN ist der Sitz von Deuter und Zahlungen seitens des KUNDEN ist der Firmensitz von Deuter in Gersthofen.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg. Deuter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.
9.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Rechte des KUNDEN aus mit Deuter getätigten Geschäften dürfen nur mit ausdrücklich vorab erteilter schriftlicher Zustimmung seitens Deuter abgetreten werden.
10.2 Deuter behält sich vor, diese AGB - soweit aus ihrer Sicht erforderlich - zu ändern und/oder zu ergänzen und wird dem KUNDEN unverzüglich eine entsprechend modifizierte schriftliche Version zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Fassung der AGB vollumfänglich ersetzt. Dies gilt entsprechend auch für die Vorgängerversion dieser AGB. Sämtliche zum Zeitpunkt der Übermittlung der modifizierten AGB seitens des KUNDEN bereits getätigten und seitens Deuter bestätigten Bestellungen werden auf der Basis der Geltung der Vorgängerversion der jeweiligen AGB ausgeführt.
10.3 Sämtliche mündlich getroffenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen Deuter und dem KUNDEN bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Wirkung der Schriftform und der Bestätigung seitens der Geschäftsleitung von Deuter. Schriftliche Benachrichtigungen können auch mittels Telefax, E-Mail oder in sonstiger Weise elektronisch übermittelt werden.
10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages im Übrigen nicht. Deuter und KUNDE verpflichten sich für diesen Fall ausdrücklich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken in diesen AGB.
Fassung Verkaufs-AGB Deuter vom Oktober 2020